Gewaltschutzkonzept

Wir, die Lübecker Frauen und Sozialverbände e. V., sind Betreiber des Seniorentreffs, Koberg 11, 23552 Lübeck.

 

Unsere Vorsitzende leitet die Einrichtung und mehrere ehrenamtliche Frauen sind im Treff tätig. Sie unterstützen Gruppenleiterinnen und sorgen für eine gemütliche Wohlfühlatmosphäre in der kein Platz für Gewalt jeglicher Art ist.

Inhaltsverzeichnis:

Seite 1 Unser Leitbild im Seniorentreff

Seite 2 Wie verstehen wir Gewalt Teil 1

Seite 3 Wie verstehen wir Gewalt Teil 2 / Gewaltkonstellationen

Seite 4 Gewaltprävention

Seite 5 Auswahl der Ehrenamtlichen

Seite 6 Präventionsangebote für die Ehrenamtlichen

Seite 7 Handlungsplan im Gewaltfall

Unser Leitbild im Seniorentreff

„Die Würde des Menschen ist unantastbar!“

Wir bieten Menschen Geselligkeit gegen Vereinsamung, Unterhaltung, Gespräche und Aktivitäten zur Erhaltung der körperlichen und geistigen Fitness. Dies findet in einer gewaltfreien Umgebung statt.

  • Unsere Arbeit mit unseren Gästen ist geprägt von Wertschät- zung und Vertrauen. Wir achten ihre Rechte und ihre Würde. Wir stärken sie für ihr Recht auf seelische und körperliche Unversehrtheit wirksam einzutreten.
  • Wir setzen uns für ein Klima ein, das von Achtsamkeit geprägt ist und nutzen gewaltfreie Kommunikation.
  • Wir gehen verantwortungsbewusst und achtsam mit Nähe und Distanz um. Wir respektieren die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen. Dies gilt auch für den Umgang mit Bildern und Medien sowie für die Nutzung des Internets.
  • Wir handeln nachvollziehbar und ehrlich.
  • Wir tolerieren weder diskriminierendes, gewalttätiges noch grenzüberschreitendes Verhalten in Wort oder Tat. Wir beziehen dagegen Stellung. Nehmen wir Grenzverletzungen wahr, leiten wir die notwendigen und angemessenen Maßnahmen zum Schutz der Geschädigten ein.
  • Die verbale Wertschätzung und persönlichen Distanzwünsche der Nutzenden müssen gewahrt sein.

Wie verstehen wir Gewalt?

Begriffsklärungen und Konzepterklärung

Grenzverletzungen, Übergriffe und andere Formen von Gewalt kommen im Zusammenleben von Menschen vor. Menschen in unserer Tagesstätte sollen möglichst effektiv vor Gewalt geschützt werden. Das Gewaltschutzkonzept soll unser Vorgehen festlegen.

 

Gewalt bezeichnet den absichtlichen Gebrauch von angedrohtem oder tatsächlichem körperlichen und / oder seelischen Zwang gegen die eigene oder gegenüber einer anderen Person. Wir unterscheiden folgende Gewaltarten:

 

Körperliche Gewalt
Unter körperlicher Gewalt werden körperliche Grenzverletzungen oder Übergriffe verstanden, die Personen unmittelbare oder anschließende physische und psychische Verletzungen zufügen. Strafrechtlich liegt eine Körperverletzung vor, wenn jemand „eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt“ (§223 StGB).

 

Psychische Gewalt
Als psychische Gewalt werden alle Formen der emotionalen Schädigung und Verletzung einer Person verstanden. Dazu können Drohungen, Beleidigungen, Einschüchterungen und kontrollierendes Verhalten gehören, aber auch verbale Erniedrigungen, Beschuldigungen und Mobbing. Als psychische Gewalt gelten auch Verleumdungen, Ignoranz, Rufmord und bewusste Falschaussagen über eine Person. Auch extreme Eifersucht und Kontrolle kann psychische Gewalt sein. Psychische Gewalt kann subtil ausgeübt und für andere Personen schwer wahrnehmbar sein. In diesem Bereich kann auch der (möglicherweise unbeabsichtigte) Gebrauch unangemessener Sprache fallen (erwachsene Personen wie ein Kind ansprechen oder behandeln, homo- oder transphobe Begrifflichkeiten nutzen etc.)

 

Sexualisierte Gewalt
Unter sexualisierter Gewalt wird jegliche Form von Grenzverletzungen oder Übergriffen verstanden, bei der das Gegenüber durch körperliche Übergriffe oder verbale Äuße- rungen ohne Einvernehmen zu Handlungen genötigt wird oder ihm solche aufgezwungen werden, welche die eigene Intimität, eigene und andere Intimbereiche sowie die Berührung weiterer Körperteile betreffen.

 

Strukturelle Gewalt
Unter struktureller Gewalt werden strukturelle Bedingungen (z.B. Regeln, Abläufe, Haltungen in Diensten) verstanden, die verhindern, dass Menschen ihre Grundrechte ausüben können oder ihre körperlichen und psychischen Grundbedürfnisse erfüllt werden.

Gewaltkonstellationen

Im Vordergrund dieses Konzeptes steht der Schutz unserer Gäste. Das Konzept ist aber so strukturiert, dass es sämtliche in unserer Tagesstätte denkbaren Gewaltkonstellationen umfasst. Folgende Konstellationen sind möglich:

 

a) Gewalt von Mitarbeitenden gegenüber Nutzenden

b) Gewalt von Nutzenden gegenüber Mitarbeitenden

c) Gewalt von Nutzenden gegenüber Nutzenden

d) Gewalt von Mitarbeitenden gegenüber Mitarbeitenden

Gewaltprävention

Leitung und langjährige Ehrenamtliche

Unsere Leitung und die langjährigen Ehrenamtlichen haben einen entscheidenden Einfluss darauf, dass die im Gewaltschutzkonzept vereinbarten Prinzipien in der Tagesstätte gelebt werden.

  • Sie müssen formal für die Einhaltung der beschriebenen Prozesse des Gewaltschutzkonzeptes sorgen.
  • Die Leitung kommuniziert die Inhalte des Gewaltschutzkonzeptes in Einstellungsgesprächen und Teamgesprächen.
  • Sie haben die dem Gewaltschutzkonzept zugrunde liegenden Werte sowie den Verhaltenskodex für Mitarbeitende glaubhaft in ihrer Sprache und in ihren Handlungen vorzuleben.
  • Sie haben eine vertrauensvolle Teamkultur zu etablieren, die sensibel auf Gewalt und Grenzüberschreitungen reagiert und eine offene Fehlerkultur entwickelt, bei der entsprechende Beobachtungen kritisch im Team und in Supervisionen angesprochen und Fehlentwicklungen korrigiert werden können.
  • Sie haben den Rahmen dafür zu schaffen, dass in Fortbildungen, Supervisionen, Teambesprechungen und kollegialen Beratungen der Verhaltenskodex für Mitarbeitende reflektiert und verinnerlicht werden kann.
  • Sie haben Mitarbeitende und Nutzende bei festgestelltenVerstößen gegen das Gewaltschutzkonzept zu unterstützen.

Die Leitung führt mit jedem Mitarbeitenden mindestens einmal jährlich ein strukturiertes Gespräch mit gewaltpräventiven Anteilen.

 

Auswahl der Ehrenamtlichen

Wirkungsvolle Gewaltprävention beginnt bei der Einstellung. Unser Ziel ist es, nur geeignete Ehrenamtliche einzustellen. Um den Schutz unserer Gäste nachhaltig sicherstellen zu können, thematisieren wir die Prävention gegen Gewalt bereits in den Vorstellungsgesprächen sowie regelmäßig in Teamgesprächen. In den Gesprächen machen wir deutlich, dass Gewalt in jeglicher Form kein Tabuthema bei uns ist.

 

Angesprochen in Gesprächen mit den Ehrenamtlichen werden insbesondere:

  • Wertschätzende Grundhaltung
  • Respektvoller Umgang
  • Angemessenes und distanzwahrendes Verhalten gegenüber unseren Gästen
  • Individuelle Unter- und Überforderungssituationen
  • Handeln in Grenz- und Gefahrensituationen
  • Fortbildungsbedarf zum Thema

Präventionsangebote für die Ehrenamtlichen
Alle ehrenamtlichen Mitarbeitenden der Lübecker Frauen und Sozialverbände sind darüber informiert, dass ein Gewaltschutzkonzept vorliegt und der Schutzauftrag sehr ernst genommen wird.

 

Bei Neueinstellungen von Ehrenamtlichen wird das Schutzkonzept ausgehändigt bzw. ist im Internet nachlesbar.

 

Jede/r Ehrenamtliche unterschreibt eine Selbstverpflichtungserklärung.

 

Mit den bei uns engagierten Ehrenamtlichen werden die Inhalte des Gewaltschutzkonzeptes mindestens einmal jährlich in Mitarbeiterrunden thematisiert. Fortbildungen werden regelmäßig angeboten.

Handlungsplan im Gewaltfall

Folgende Regeln sind von der Person, die zuerst mit einem Verdachtsfall konfrontiert wird, zu beachten:

  • Ruhe bewahren! Keine Aktionen im Alleingang!
  • Zuhören, Glauben schenken und ernst nehmen!
  • Keine Ermittlungen oder Befragungen auf eigene Faust!
  • Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Personen einleiten z. B. durch räumliche Trennung
  • Die Leitung muss grundsätzlich informiert werden.
  • Die eigenen Grenzen erkennen und sich Hilfe holen!

Im Gewaltfall gegen unsere Mitarbeiterinnen wird das Gespräch mit der gewaltausübenden Person gesucht; auf das Gewaltschutzkonzept hingewiesen; die Sachlage geklärt und ggf. wird die Person an eine Beratungsstelle verwiesen oder es wird Strafanzeige gestellt (im Falle von z. B. Körperverletzung).

 

Bei Verstößen unserer Ehrenamtlichen gegen das Gewaltschutzkonzept wird in einem Gespräch auf unsere Leitlinien hingewiesen. Je nach Art des Gewaltfalles wird verfahren wie im o. g. Absatz – Gewalt gegen unsere Mitarbeiterinnen -.

 

Sollte die Gefahr bestehen, dass weitere Verstöße folgen werden, wird der/die Ehrenamtliche entlassen. Dies gilt grundsätzlich bei jedem weiteren Verstoß. 

 

Das Gewaltschutzkonzept hängt im Seniorentreff aus und ist auf der Homepage der Lübecker Frauen und Sozialverbände einsehbar.